Informationen zur Briefwahl

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Allgemeine Informationen:

Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder per Brief. Eine Online-Wahl ist nicht möglich. Die Wahl beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Dann schließen die Wahllokale.

Bitte beachten Sie, aufgrund der Corona-Pandemie ist das Wahllokal für die Urnenwahl dieses Jahr im Haus des Gastes, Zugspitzstraße 11, 82499 Wallgau. 

Briefwahl:

Sie können ohne Vorliegen eines Grundes auch per Brief wählen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Gemeinde Briefwahl beantragen. Sie erhalten dann einen Wahlschein und einen Stimmzettel.

Wie können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Briefwahl können Sie entweder persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder über unsere Internetseite) beantragen. Bis spätestens 05.September erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung auf dieser ist ein persönlicher QR-Code abgedruckt zur einfachen Beantragung über Ihr Smartphone. 

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber bis zum Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr. Dann müssen Sie die Unterlagen aber persönlich im Wahlamt abholen. Auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie schon die Briefwahl beantragen.

Und so funktionierts:

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • am besten durch vollständiges Ausfüllen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formulars, das Sie per Post an die Gemeinde zurückschicken oder dort abgeben
  • über ein entsprechendes Online-Formular im Internet

  • auf andere Weise schriftlich (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) unter Angabe der notwendigen Daten
  • persönlich durch Vorsprache bei der Gemeinde

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für den Antrag sind mindestens folgende Angaben notwendig:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • wenn nicht das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet wird: möglichst auch den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Stimm- bzw. Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer
  • ggf. eine abweichende Adresse für die Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (z. B. Urlaubsanschrift).

Die Gemeinde schickt Ihnen den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag für die Rücksendung, Merkblatt für die richtige Ausübung der Briefwahl) grundsätzlich per Post an Ihre Wohnadresse oder ggf. die von Ihnen angegebene andere Anschrift (in diesem Fall erfolgt gleichzeitig eine Mitteilung an Ihre Wohnanschrift, sofern der Antrag elektronisch gestellt wird).

Tipp: Wenn Sie den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde beantragen, können Sie die Unterlagen zur Vermeidung von Postlaufzeiten gleich mitnehmen. Möglich ist hierbei in der Regel auch die Ausübung der Briefwahl durch die wahlberechtigte Person an Ort und Stelle; der Wahlbrief muss dann nicht mehr per Post oder anderweitig an die Gemeinde zurückgesandt werden, sondern er kann dort gleich abgegeben werden und wird von der Gemeinde bis zum Wahltag sicher verwahrt.

Vollmacht

Wenn Sie den Wahlschein nicht selbst beantragen können, können Sie eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigen. Wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung weder einen Wahlschein selbst beantragen noch eine Vollmacht erteilen können, dürfen Sie sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person Ihres Vertrauens bedienen. Diese hat glaubhaft zu machen, dass die Beantragung Ihrem Willen entspricht.

Auch für die Abholung der Unterlagen können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Antragsformulare für den Wahlschein enthalten bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf aber nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies der Gemeinde bei der Abholung auch schriftlich versichern.

Eine Stellvertretung bei der Stimmabgabe selbst ist aber nicht möglich, d. h. Sie müssen auf jeden Fall Ihr Wahlrecht persönlich ausüben. Wenn Sie dazu aufgrund einer Schreibunfähigkeit, z. B. wegen einer körperlichen Behinderung oder Sehschwäche, nicht in der Lage sind, können Sie sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wählen Sie persönlich und unbeobachtet und stecken den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu. Unterschreiben Sie dann die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder geben Sie in direkt im Wahlamt ab.

Fristen

Der Wahlscheinantrag kann in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde Wallgau) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der mündlichen Beantragung eines Wahlscheins ohne Verwendung des Formblatts auf der Wahlbenachrichtigung oder eines Online-Formulars:
    • amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass),
    • wenn möglich auch Vorlage der Wahlbenachrichtigung
  • Bei Beantragung oder Abholung des Wahlscheins für andere Personen:
    • jeweils gesonderte schriftliche Vollmacht für die Beantragung und Abholung des Wahlscheins und
    • amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Ausübung des Wahlrechts in einem anderen Wahllokal (siehe oben):
    • Wahlschein und
    • amtlicher Lichtbildausweis

Kosten

Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Antrag per Post an die Gemeinde schicken, fallen die jeweiligen Portokosten an.

Die Rücksendung des Wahlbriefs an die Gemeinde mit dem amtlichen roten Umschlag ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wenn Sie eine besondere Versendungsform wählen (z. B. Einschreiben) oder den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, müssen Sie die jeweils geltenden Portokosten selbst zahlen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Bayern Portal